Gebühren

Gebühren zentrale Schmutzwasserentsorgung

Für seine Leistung der zentralen Schmutzwasserentsorgung erhebt der AZV „Muldental“ Gebühren, welche sich aus Grundgebühren und mengenabhängigen Verbrauchsgebühren zusammensetzen. Die Höhe der Gebühren ist der Abwassersatzung entnommen, in welcher Sie auch weitere Informationen finden.

gültig bis 31.12.2022gültig ab 01.01.2023
Grundgebührpro Jahrpro Jahr
je Wohn- und/oder Gewerbeeinheit96,00 Euro120,00 Euro
Mengenabhängige GebührGebührenhöheGebührenhöhe
bis Q3 496,00 Euro120,00 Euro
bis Q3 10230,40 Euro288,00 Euro
bis Q3 16384,00 Euro480,00 Euro
bis Q3 25576,00 Euro720,00 Euro
bis Q3 40960,00 Euro1.200,00 Euro
bis Q3 631.536,00 Euro1.920,00 Euro
bis Q3 1002.304,00 Euro2.880,00 Euro
bis Q3 2505.760,00 Euro7.200,00 Euro
ZulagenGebührenhöheGebührenhöhe
je m³ Schmutzwasser bis 31.12.20223,93 Euro4,18 Euro
Staffelpreise ab 01.01.2020
Staffel 1 bis 20.000 m³ Jahresverbrauch je Anschluss3,93 Euro4,18 Euro
Staffel 2 ab 20.001 m³ bis 40.000 m³ Jahresverbrauch je Anschluss2,49 Euro2,67 Euro
Staffel 3 ab 40.001 m³ bis 60.000 m³ Jahresverbrauch je Anschluss1,90 Euro2,04 Euro
Staffel 4 ab 60.001 m³ bis 80.000 m³ Jahresverbrauch je Anschluss1,65 Euro1,77 Euro
Staffel 5 ab 80.001 m³ bis 100.000 m³ Jahresverbrauch je Anschluss1,52 Euro1,62 Euro
Staffel 6 über 100.000 m³ Jahresverbrauch je Anschluss1,43 Euro1,52 Euro

Gebühren Niederschlagswasserentsorgung

Die Gebühr der Niederschlagswasserentsorgung bemisst sich nach den überbauten und befestigten Flächen Ihres Grundstückes. Abhängig vom Versiegelungsgrad oder der Nutzung von Zisternen kann die anzuwendende Fläche und somit die Gebühr auch reduziert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den §§ 44 bis 46 der Abwassersatzung.

gültig bis 31.12.2022gültig ab 01.01.2023
Mengenabhängige GebührGebührenhöheGebührenhöhe
je m² in den Kanal einleitende Fläche0,51 Euro0,58 Euro
Art der VersiegelungAnzurechnende Fläche
Überdachte Flächen und Gebäude: geneigtes Dach, Flachdach, Deckungsart geschlossen100%
Flachdach, Deckungsart Gründach50%
Befestigte/versiegelte Grundstücksflächen: geschlossene Oberflächen, z. B. Beton- und Schwarzdecken, Betonplatten, Pflaster mit Fugenverguss, etc.100%
Betonpflaster, Betonplatten oder ähnliches ohne Fugenverguss65%
Porenpflaster, Ökopflaster oder ähnlich wasserdurchlässige Pflaster, Natursteinpflaster40%
Wassergebundene Decke (Schotter, Kies, Splitt, etc.), Rasengittersteine20%
Wasserdurchlässige Grundstücksflächen (z. B. Grünflächen, Gartenflächen)0%
Ist auf dem Grundstück eine Zisterne/Auffangbehälter vorhanden, deren Überlauf direkt oder indirekt an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen ist und ein Mindestvolumen von 3 m³ hat, reduziert sich die gebührenwirksame Fläche bei Nutzung des Niederschlagswassers bzw. bei nachgewiesener Versickerung wie folgt:
Zisternennutzungreduzierte Fläche
Zisterne/Auffangbehälter mit ganzjähriger Nutzung (z. B. Brauchwassernutzung) je m³ Zisternenvolumen8 m²
Zisterne/Auffangbehälter mit halbjähriger Nutzung (z. B. Gartenbewässerung) je m³ Zisternenvolumen4 m²
Dies gilt nur für die an die Zisterne/Auffangbehälter angeschlossenen Flächen. Flächen, die an eine Zisterne/Auffangbehälter angeschlossen sind und keinen Überlauf in einen öffentlichen Kanal besitzen, bleiben unberücksichtigt.

Gebühren dezentrale Fäkalienentsorgung

Die Gebühren der Fäkalienentsorgung setzen sich aus einer Grundgebühr je Grundstücksentwässerungsanlage sowie einer mengenabhängigen Verbrauchsgebühr zusammen. Die Gebühren decken die Kosten für den Transport und Behandlung der Fäkalien sowie die regelmäßige Berichterstattung an übergeordnete Behörden zum ordnungsgemäßen Betrieb der privaten Anlagen.

gültig bis 31.12.2022gültig ab 01.01.2023
Grundgebührpro Jahrpro Jahr
je Anlage30,00 Euro30,00 Euro
Mengenabhängige GebührGebührenhöheGebührenhöhe
Klärschlamm aus Kleinkläranlagen je m³24,56 Euro26,13 Euro
Fäkalien aus abflusslosen Gruben (nur Trockentoilette) je m³33,79 Euro38,29 Euro
Fäkalien aus abflusslosen Gruben (mit Wasserspülung) je m³29,48 Euro30,63 Euro
Abflusslose Sammelgruben für häusliches Gesamtabwasser je m³20,44 Euro20,56 Euro
Benutzungsgebühr für öffentl. Teilortskanal von vorgereinigtem Abwasser je m³1,32 Euro1,54 Euro
ZulagenGebührenhöheGebührenhöhe
Saugschlauch-Mehrlängen-Zuschlag je Meter1,00 Euro1,00 Euro
Zusätzliches Schlauchfahrzeug (ab 60 Meter Schlauchlänge erforderlich)89,25 Euro89,25 Euro
Erschwernisgebühr (zusätzliche Arbeiten, z. B. Verunreinigungen oder erschwerte Zugänge zur Anlage) je angefangene 30 Minuten29,75 Euro29,75 Euro
Vergebliche Anfahrt29,75 Euro29,75 Euro
Zulage für Mindermenge < 1m³11,90 Euro11,90 Euro
Zulage für Abfuhr mit Fahrzeug < 2 m³29,75 Euro29,75 Euro
Zulage für abweichende Einzelanfahrt (Anmeldefrist 4 Wochen)71,40 Euro71,40 Euro