Infos zur Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung
Abwasseranlagen und Abwasserleitungen müssen dicht sein. So schützen wir unser Grundwasser vor schädlichen Einflüssen und bewahren es für die nachfolgenden Generationen. Das heißt, auch Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben müssen dicht sein. Für den ordnungsgemäßen Zustand ist der Eigentümer zuständig.
Die Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben sind vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen und dann regelmäßig alle 20 Jahre wiederkehrend, denn Rohrleitungen und Behälter können mit der Zeit undicht werden. Anlagen, die noch nie auf Dichtheit geprüft wurden, waren spätestens bis zum 31.12.2015 zu überprüfen. Der Dichtheitsnachweis ist bei der Beantragung oder Verlängerung einer wasserrechtlichen Genehmigung beim Landratsamt Mittelsachsen vorzulegen.
Der Abwasserzweckverband ist per Gesetz verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand und den Betrieb von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in seinem Verbandsgebiet zu überwachen. Diese Pflichtaufgabe ist in der Kleinkläranlagenverordnung in § 5 verankert.
Hinweise zur richtigen Dichtheitsprüfung geben das Landratsamt Mittelsachsen, der Abwasserzweckverband oder die Service- und Wartungsunternehmen, die die Dichtheitsprüfung durchführen. Hier können vorab auch die ungefähren Kosten erfragt werden. Unser Fäkalienabfuhrunternehmen, die Bergzog Kanalreinigungs GmbH, Gutsweg 2 in 04720 Zschaitz-Ottewig bietet die Serviceleistung der Dichtheitsprüfung ebenfalls an und steht Ihnen unter der Telefonnummer 034324-22088 zur Verfügung.